Nur mit Vermieter-Zustimmung
Ein Mieter darf in seiner Wohnung nicht einfach Zwischenwände einziehen und Türen zumauern. Für größere bauliche Veränderungen muss er die Zustimmung des Vermieters einholen; kleinere Maßnahmen kann er ungefragt realisieren. Wo verläuft die Grenze? Im Ruhrgebiet gibt es überdurchschnittlich viele Bestandswohnungen; die Mehrheit aus den 1950er bis 1970er Jahren. Nicht immer haben die Vermieter zwischenzeitlich…