Erstmals in eine eigene Wohnung ziehen
Bevor ein Paar zusammenzieht, sollten beide Partner gemeinsam ihre Wohnwünsche und Gewohnheiten klären und so ihre Wohnbedürfnisse ermitteln. Am besten bevor sie auf Wohnungssuche gehen.
Die erste gemeinsame Wohnung ist oft mit einer Vielzahl von Hürden verbunden. Die größte ist vermutlich die Suche nach einer neuen Bleibe. Je nach Stadt und Region ist der Mietwohnungsmarkt unter Umständen angespannt und gerade die Neuvertragsmieten sind oft höher als die Miete, die man bisher für seine eigenen vier Wände bezahlt. Wenngleich in den meisten Ruhrgebietsstädten, so auch beispielsweise in Essen, die Mieten im Vergleich zu anderen Großstädten wie Berlin, Düsseldorf oder München vergleichsweise moderat sind, sind auch hier die Wohnungskaltmieten vor allem in den begehrten Lagen in den zurückliegenden Jahren gestiegen. Laut aktuellem Preisspiegel des Ring Deutscher Makler (RDM), Bezirksverband Essen, liegen sie für Bestandsgebäude in guten Lagen bei circa 14 Euro pro Quadratmeter, an mittelguten Standorten bei etwa neun bis zehn Euro.
Elternbürgschaft, falls noch kein geregeltes Einkommen vorhanden ist
Jüngere Paare, die vielleicht noch kein geregeltes Einkommen haben, etwa weil ein Partner noch studiert oder promoviert, sind zudem bei Vermietern nicht so gerne gesehen, weil der Eigentümer eher Angst hat, dass die Miete nicht regelmäßig gezahlt wird. Auch wenn es schwerfällt, mit Mitte oder Ende 20 noch die Eltern um Unterstützung zu bitten, kann es angeraten sein, dass diese eine Elternbürgschaft für die Miete ihres Nachwuchses übernehmen. Das kann bei der Wohnungssuche helfen. „Dabei verpflichten sich die Eltern, finanziell für die Mietzahlung ihrer Kinder einzustehen, falls diese im Laufe der Mietvertragsdauer die Miete nicht begleichen“, erläutert Stefan Pásztor. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Firma Xcorp Immobilien in Essen und Vorsitzender des RDM-Essen.
Bevor sie mit der Suche nach einer Bleibe starten, sollten sie zudem ihre Wünsche an den neuen Wohnraum klären. Dabei sind insbesondere Fragen nach den Rückzugsorten entscheidend. Möchte jeder der beiden einen eigenen Raum, den er selbst einrichtet und der ihm als Homeoffice dienen kann? Oder legen sie eher Wert auf größere und offene Wohnflächen, die beide gleichzeitig nutzen können? Haben beide Berufe, bei denen sie jeden Tag ins Büro fahren oder sind sie regelmäßig im Homeoffice?
Mancher bevorzugt vielleicht einen heimischen Arbeitsplatz in einer offenen Küche, der andere träumt hingegen von einem (gemeinsamen) Arbeitszimmer. Bei letzterer Version ist auch die jeweilige berufliche Tätigkeit entscheidend: Wer im Job viel telefonieren muss beziehungsweise viele Videocalls zu führen hat, stört eher den Partner am Schreibtisch gegenüber, der vornehmlich einer stillen Arbeit nachgeht.
Welche Möbel sollen mitziehen, welche ausgemistet werden?
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Frage nach der gemeinsamen Einrichtung. Vermutlich bringt jeder der beiden Partner vorhandene Möbel in die gemeinsame Wohnung mit, manche Sachen haben sie vielleicht doppelt. Dann stellt sich die Frage, von welchen Dingen sich wer trennt, welche Stücke zusammenpassen und was mit den ausrangierten Teilen passieren soll. Sollen sie verkauft oder verschenkt oder im Keller gelagert werden? Diese möglichen Konfliktherde sollte man ebenfalls im Voraus bereden und klären.
Ein weiterer wichtiger Punkt kann die Frage sein, wer die Miete bezahlt. Befindet sich beispielsweise ein Partner noch in der Ausbildung oder studiert, soll er dann anteilig einen geringen Beitrag zur gemeinsamen Miete leisten, als der andere, der vielleicht ein gutes, regelmäßiges Gehalt bezieht? In den meisten Partnerschaften gibt es Diskussionen ums Geld. Um dieses Thema zu begrenzen, ist es essentiell darüber im Voraus zu reden – und nicht erst, wenn der neue Mietvertrag unterzeichnet ist.