Der Traum vom Eigenheim kann schnell zum Albtraum werden, wenn der Bau mangelhaft ausgeführt wird. Wie Bauherren bei Mängeln reagieren und an wen sie sich wenden sollten.
Baumängel sind gar nicht so selten wie viele denken. Häufige Fehler sind, dass Firmen nicht gründlich arbeiten, dass ihnen die Expertise fehlt, vielleicht auch, weil sie Subunternehmer sind. Oder die Kommunikation zwischen den einzelnen Gewerken ist schlecht organisiert. Laut Schwäbisch Hall entstehen bei einem durchschnittlichen Bauvorhaben etwa 30 Mängel.
Rechtlich gesehen umschreibt ein Baumangel eine Abweichung zwischen Ist- und Soll-Beschaffenheit: das Gebäude wird also nicht so errichtet wie vertraglich vorgesehen und vereinbart.
Die entstehenden Fehler müssen nicht immer so gravierend sein, dass zeitaufwändige Nachbesserungen nötig sind. Manchmal wurde einfach die falsche Farbe verwendet oder ein Fenster an einer anderen Stelle eingesetzt als geplant. Vielleicht sind es nur wenige Zentimeter und dem Bauherrn ist dies egal. Dann kann er überlegen, ob er es dabei belässt und einen Rabatt aushandelt oder ob nachgebessert und die Leistung wie vereinbart erbracht werden soll.
Häufigste Ursachen: schlechte Planung, Zeitdruck und fehlerhaftes Material
Wiederkehrende Ursachen für Baumängel sind eine fehlerhafte Planung, eine schlechte handwerkliche Ausführung, Fehler an Bauteilen, Zeitdruck und mangelnde Überwachung. Für die Überwachung des Baus ist der beauftragte Architekt zuständig. Liegen also Planungsfehler vor, ist der Architekt verantwortlich. Für bauliche Mängel muss das ausführende Unternehmen geradestehen. Aber alle Firmen sollten eine Haftpflichtversicherung haben, die im Schadensfall, worunter auch Mängel fallen können, einspringt.
Hat der Bauherr im Gefühl, dass ein Fehler vorliegt, sollte er sich an den Architekten als Bauleiter wenden, sofern es sich um ein privates Bauvorhaben handelt. Bei großen Baumaßnahmen, die von Projektentwicklern durchgeführt werden, sollte er sich an diesen wenden.
Wichtig ist, schnell zu reagieren und den Mangel zu dokumentieren, schriftlich und mit Fotos. Anschließend sollte der beauftragte Betrieb den Mangel beseitigen. Das Unternehmen kommt dem in der Regel nach, sofern die Mangelanzeige gerechtfertigt ist.
Mängel treten auch bei Gebrauchtimmobilien auf
Aber nicht nur bei Neubauten kann es zu Gebäudemängeln kommen. Auch wer eine Bestandsimmobilie erwirbt, ist davor nicht gefeit. Dabei spielen Mängel, die bei der Erstellung verursacht wurden eine geringere Rolle. Häufiger sind Makel, die in den zurückliegenden Jahren oder Jahrzehnten auftraten, in denen die vier Wände bewohnt waren. Sie sind nicht unbedingt mit bloßem Auge sichtbar. Das kann ein undichtes Dach, feuchte Kellerwände oder ein Balkonboden sein, in den in den zurückliegenden Jahren Feuchtigkeit eindrang. Daher ist Immobilienkäufern zu raten, bei Gebrauchtimmobilien vorab mit einem Architekten oder Gebäudesachverständigen eine Begehung zu machen, um solche Unzulänglichkeiten zu erkennen.