Vertical Farming ist seit einiger Zeit in aller Munde. Die Vorteile sind offensichtlich: Den „Farmern“ genügen für das Pflanzen von Kräutern, Salaten und anderen verderblichen Produkten einfache Räume wie Lagerhallen. Der Trend zu frischen, regionalen Produkten mit kurzen Lieferwegen hält an, so dass die Flächennachfrage steigt. Welche Bedingungen die „Indoor-Äcker“ erfüllen müssen und welche Mieten und Renditen erzielbar sind.

Beim Vertical Farming, auch bekannt als Urban Farming, werden Lebensmittel wie Gemüse, Kräuter, aber auch Fische nicht auf dem Acker beziehungsweise im Fischteich gezüchtet, sondern in Hallen, Kellerräumen oder auf Flachdächern. Je nach Art des Gemüses, Salats oder der Kräuter brauchen diese mal mehr und mal weniger Licht und Wasser. Die Betreiber versuchen, geschlossene Kreisläufe zu schaffen. Daher stößt diese Anbauform auch in heißen Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten auf großes Interesse.

Kaum Wasserbedarf
Auf alle Fälle lassen sich die Pflanzen mit geringerem Wassereinsatz anbauen, weil in einem geschlossenen Raum kaum Wasser verdunstet. Auch sind sie keinen natürlichen Unabwägbarkeiten wie Dürre und Starkregen ausgesetzt. Es müssen keine Pestizide eingesetzt werden. Die Pflanzen können in hohen Hallen auf mehreren Ebenen, etwa in vielstöckigen Regalen, in Nährlösungen anstatt in Erde angebaut werden. Das Konzept eignet sich vorranging für leicht verderbliche Lebensmittel, die frisch geerntet einen kurzen Weg zum Verbraucher oder in die Gastronomieküche haben.

Letztlich wird bei vielen Produkten schon seit Jahren auf Technik vertraut. In den Niederlanden werden Erdbeeren ganzjährig in beheizbaren Gewächshäusern angebaut. In Deutschland wächst Spargel teils in erwärmten Ackerböden heran: Damit die Verbraucher schon Ende März Spargel auf ihrem Teller haben. Da liegt es nahe, diese Erfahrungen in den wetterautarken Anbau in Gebäuden anzuwenden.

Renditen, die bei drei bis fünf Prozent liegen können
Für Urban Farming eignen sich zahlreiche Immobilienarten. Baurechtlich ist dies grundsätzlich möglich in Logistik- und Produktionshallen. „Aber auch leerstehende Einzelhandelsflächen und Untergeschosse kommen in Frage“, erläutert Stefan Pásztor. Er ist Immobilienmakler in Essen und Geschäftsführer der Xcorp Immobilien in Essen.

Vor allem Flächen in der Nähe von Ballungsräumen kommen für eine Landwirtschaft 2.0 in Frage. Im Umland werden Genehmigungen oft schneller erteilt, oft gibt es betagte Flächen, die zu günstigen Mieten genutzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel ältere Hallen, die von ihrer Größe und Struktur (Säulen, fehlende Rampen) für eine zeitgemäße Logistiknutzung ungeeignet sind. Üblicherweise werden Hallen mit 1.000 bis 5.000 Quadratmetern Grundfläche gesucht.

 

Baurechtliche Unklarheiten: Politik ist gefordert
Um eine möglichst klimafreundliche Produktion zu erreichen, planen die „Farmer“ häufig Photovoltaikanlagen auf den Dächern, um ihre Energie selbst zu gewinnen. Auch Regen- und Brauchwasser soll bei dieser Anbaumethode nutzbar gemacht werden. Hierfür sind getrennte Leitungssysteme nötig. Bei schmucklosen Hallen lassen sich diese mit geringem Aufwand beziehungsweise bei anstehenden Sanierungen problemlos einbauen. Auch ehemalige Kaufhäuser sind als innovative Gewächshäuser denkbar. Lastenaufzüge, Wasserversorgung und ihre zentrale Lage sind entscheidende Vorzüge, die sie mitbringen.
Die Branche hat allerdings noch einige Herausforderungen zu bewältigen. Noch gibt es die Nutzungsart Vertical Farming nicht im Bau- und Planungsrecht für landwirtschaftliche Flächen. Hier müsste die Politik für Klarheit sorgen. Auch eine in der Branche wichtige Bio-Zertifizierung der Produkte ist noch unmöglich: Noch müssen Bio-Lebensmittel in der Erde wachsen. Ein Anbau in einer Nährstofflösung im Hochregal ist noch nicht vorgesehen.