Viele ältere Immobilienbesitzer stehen vor einer Herausforderung: Der Großteil ihres Vermögens steckt in ihrem Haus oder ihrer Wohnung. Müssen sie ihre Immobilie altersgerecht umbauen, größere Modernisierungen vornehmen oder fallen andere Ausgaben an, fehlt ihnen oft das Geld. Untersuchungen gehen davon aus, dass bei den 80- bis 89-Jährigen 73 Prozent des Vermögens in ihren selbstgenutzten Immobilien steckt. Und längst nicht alle haben hohe Renteneinkünfte.

Es gibt einige Möglichkeiten, dieses Beton- in Geldvermögen umzuwandeln und gleichzeitig in seinen vier Wänden wohnen zu bleiben. Dies kann beispielsweise durch ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch zugesichert werden.

 

20 Prozent der Immobilie verkaufen, weiterhin wohnen bleiben

So kann beispielsweise eine Immobilie im sogenannten Teilerwerb an eine andere Person verkauft werden. Dabei können zehn, zwanzig oder mehr Prozent des Immobilienwertes veräußert werden. Diese Summe überweist der neue Teileigentümer.

Die bisherigen Eigentümer bleiben Haupteigentümer, zahlen aber für die verkauften Anteile eine Miete beziehungsweise ein Nutzungsentgelt. Allerdings müssen sie sich weiterhin um die Instandhaltungskosten ihrer vier Wände kümmern. Kompliziert wird es, wenn sie die veräußerten Anteile später zurückkaufen möchte oder nach einigen Jahren die Immobilie komplett veräußern möchten. Die Teileigner sichern sich vertraglich oft mit zusätzlichen Gebühren ab. Nicht immer erhalten die Verkäufer einen entsprechenden Anteil an der zwischenzeitlichen Wertsteigerung. Kurz: Unter dem Strich entspricht der Betrag, den sie erhalten, selten dem Preis der Immobilie, den sie erzielen würden, wenn sie diese leerstehend auf dem freien Markt veräußern würden.

Schenkung der Immobilie an Erben, die im Gegenzug Rente aufbessern

Die vielleicht naheliegendste Möglichkeit, an liquide Mittel zu kommen, besteht in der Beleihung der Immobilie. Seit Inkrafttreten der Wohnkreditreform im Jahr 2016 haben es allerdings Senioren schwer, Kredite zu bekommen, selbst wenn sie eine abbezahlte Immobilie beleihen könnten.

Alternativ können sie mit ihren Erben reden, die nach ihrem Ableben sowieso die Immobilie erhalten. Aufgrund der hohen steuerlichen Freibeträge könnten sie die Immobilie an die Nachfahren als vorgezogenes Erbe verschenken. Bei einer solchen Gabe unter Lebenden kann der Schenker zudem vereinbaren, weiterhin in der Immobilie wohnen zu bleiben. Dieses lebenslange Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen. Der Beschenkte kann zusätzlich verpflichtet werden, eine monatliche Rente an den Schenker zu bezahlen oder ein noch offenes Darlehen von diesem zu übernehmen. Bei diesem Modell spricht man von einer teilentgeltlichen oder gemischten Schenkung.