Ab 16. Dezember 2025 stellt die KfW-Bank wieder Fördermittel für den Bau von Effizienzhäusern 55 bereit. Warum Bauherren sich schnell entscheiden sollten.
Robert Habeck stoppte als damaliger Wirtschaftsminister im Januar 2022 die Förderung von Effizienzhäusern 55. Sein Grund: Dieser Standard sei längst üblich und man müsse ihn nicht extra fördern. Wenn, dann sollte nur noch der Effizienzstandard 40 förderwürdig sein.
Nun, knapp vier Jahre und eine Bundestagswahl später, wird für die 55er-Energieeffizienzklasse wieder ein Fördertopf geöffnet. Die Bedingungen haben sich allerdings ein wenig geändert. Im aktuellen Haushalt sind Mittel festgelegt, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) abgerufen werden können: insgesamt 800 Mio. Euro. KfW-55-Standard bedeutet, dass solche Häuser höchstens 55 Prozent der Energie eines definierten Referenzgebäudes verbrauchen. Die nächstbessere Klasse sind Effizienzgebäude 40. Sie kamen auch in der Zwischenzeit weiterhin in den Genuss von Fördermitteln.
Fördermittel zunächst auf vier Jahre befristet
Die neue Förderung ist zudem mit einer Befristung auf vier Jahre versehen. Ziel ist es, laut Bundesregierung, bereits genehmigte Wohnungsbauvorhaben zu aktivieren, die aber nach Änderungen der Förderkonditionen zur Zeit der Vorgängerregierung nicht umgesetzt wurden. Damals hat der Förderstopp viele Bauherren und Projektentwickler kalt erwischt. Das Wohnungsbauministerium nennt die Zahl von 760.000 Wohnprojekten, die in der Schublade lägen. Darüber hinaus sollen auch neue Vorhaben unterstützt werden.
Gefördert werden baureife Vorhaben: Wohneinheit darf maximal 100.000 Euro kosten
Grundsätzlich können baureife Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Kosten betragen maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit, was mit einem Zuschuss von bis zu 18.000 Euro verbunden sein kann. Die Förderung erfolgt über KfW-Darlehen. Der Zinssatz lag Anfang Dezember 2025 bei 2,18 Prozent (effektiv) für ein Darlehen über 100.000 Euro mit 25 Jahren Laufzeit.
Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden. Die Wärmeerzeugung muss zu 100 Prozent über erneuerbare Energien erfolgen, also mittels Wärmepumpe, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse etc. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.
Maximal 35 Jahre Kreditlaufzeit
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 35 Jahre, die Zinsbindungsfrist beläuft sich auf maximal zehn Jahre. Der Kreditbetrag muss innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Abruffrist kann maximal bis zu 24 Monate verlängert werden.
Die Förderung ist befristet und endet, sobald die Mittel aufgebraucht sind. Daher sollten sich Bauherren, deren Bauantrag vorliegt, baldmöglich um die Fördermittel kümmern.