Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Xcorp Immobilien GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.xcorp.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Xcorp Immobilien GmbH
Hufelandstr. 2
45147 Essen
Telefon: + 49 201/747 69 51-1
Telefax: + 49 201/747 69 51-9
E-Mail: info@xcorp.de
Internet: www.xcorp.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbsteinschätzung.
Nachfolgende Inhalte sind nicht beziehungsweise nur teilweise barrierefrei zugänglich:
- pdf-Dateien: Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen nicht oder nur zum Teil barrierefrei vor.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.05.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.05.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de